Voraussetzungen Börsenzulassung

 

Der Gang an die Börse ist eine nicht delegierbare unternehmerische Entscheidung. Massgeblich für eine erfolgreiche Börseneinführung ist die fundierte Vorbereitung des Unternehmens und seiner Entscheidungsträger. Eigentümern und Management müssen den Vorbereitungsprozess für die Börseneinführung initiieren und die Triebfeder der Umsetzung sein. Vorraussetzung hierfür ist, dass sie mit den wesentlichen Facetten des Börsengangs vertraut ist.

Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen ist im Kerngeschäft etabliert oder hat überdurchschnittliche Perspektiven im angestammten Kernmarkt, erwirtschaftet nachhaltige Erträge oder weist überdurchschnittliches (absehbares) Wachstum in innovativen Märkten aus?
  • Ihr Unternehmen verfügt über ein überzeugendes, nachvollziehbares und nachhaltiges Konzept?
  • Ihr Unternehmen hat eine angemessene Unternehmens-, Kontroll- und Führungsstruktur und verfügt über ein qualifiziertes Management?
  • Ihr Unternehmen ist vorbereitet nach anerkannten Rechnungslegungsstandards zu berichten?
  • Ihr Unternehmen ist bereit sich dem Kapitalmarkt zu öffnen und Geschäftszahlen ausführlich und kontinuierlich zu veröffentlichen?
  • Der Dialog mit Investoren, Intermediären und Medien ist Bestandteil Ihrer Unternehmensstrategie?
  • Ihr Unternehmen besteht in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder kann in eine solche transferiert/gewandelt werden?
  • Ihr Unternehmen existiert seit wenigstens einem Jahr; geprüfte Jahresrechnungen liegen vor oder können kurzfristig erstellt werden?

Falls Sie diese Fragen mit "Ja" beantworten können, dann sollten Sie mit uns über eine Börsenzulassung sprechen.

© Hampton Finance AG 1991-2010 / Aktualisiert: 23.03.2010 01:06