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Der Gang an die Börse ist eine nicht delegierbare
unternehmerische Entscheidung. Massgeblich für eine erfolgreiche
Börseneinführung ist die fundierte Vorbereitung des Unternehmens und
seiner Entscheidungsträger. Eigentümern und Management müssen den
Vorbereitungsprozess für die Börseneinführung initiieren und die
Triebfeder der Umsetzung sein. Vorraussetzung hierfür ist, dass sie mit
den wesentlichen Facetten des Börsengangs vertraut ist.
Voraussetzungen:
- Ihr
Unternehmen ist im Kerngeschäft
etabliert oder hat überdurchschnittliche Perspektiven im
angestammten Kernmarkt,
erwirtschaftet nachhaltige Erträge oder
weist überdurchschnittliches (absehbares) Wachstum in innovativen
Märkten aus?
-
Ihr Unternehmen verfügt über ein überzeugendes,
nachvollziehbares und nachhaltiges Konzept?
- Ihr
Unternehmen hat eine angemessene Unternehmens-,
Kontroll- und Führungsstruktur und verfügt über
ein qualifiziertes Management?
- Ihr
Unternehmen ist vorbereitet nach anerkannten Rechnungslegungsstandards
zu berichten?
- Ihr
Unternehmen ist bereit sich dem Kapitalmarkt zu öffnen und Geschäftszahlen
ausführlich und kontinuierlich zu veröffentlichen?
- Der
Dialog mit Investoren, Intermediären
und Medien ist Bestandteil Ihrer Unternehmensstrategie?
- Ihr
Unternehmen besteht in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft
oder kann in eine solche transferiert/gewandelt werden?
- Ihr
Unternehmen existiert seit wenigstens einem Jahr; geprüfte
Jahresrechnungen liegen vor oder können kurzfristig erstellt werden?
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Falls Sie diese Fragen
mit "Ja" beantworten können, dann sollten Sie mit uns über eine Börsenzulassung sprechen. |